Rechtsprechung
   LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14 RG, L 15 SF 221/14 RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2176
LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14 RG, L 15 SF 221/14 RG (https://dejure.org/2015,2176)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.01.2015 - L 15 SF 319/14 RG, L 15 SF 221/14 RG (https://dejure.org/2015,2176)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - L 15 SF 319/14 RG, L 15 SF 221/14 RG (https://dejure.org/2015,2176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge zurückgewiesen wird, ist eine erneute Anhörungsrüge nicht statthaft.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Weitere) Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über eine Anhörungsrüge; Regressus ad infinitum

  • rewis.io

    Keine zweite Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine zweite Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 178a; SGG § 197a
    Keine Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen eine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    Der gesetzgeberischen Intention (BT-Drs. 14/4722 S. 156) und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 30.4.2003 = BVerfGE 107, 395/408 ff.) entsprechend, gewährleistet die Anhörungsrüge nach § 321 a ZPO die Möglichkeit, eine behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs einer einmaligen gerichtlichen Kontrolle durch das Fachgericht selbst, das die Gehörsverletzung begangen haben soll, unterziehen zu lassen.

    Begeht das Gericht im Rahmen dieser Überprüfung einen Fehler, führt dies nicht zur erneuten Eröffnung des Rechtswegs (vgl. BVerfGE 107, 395/411).

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 8/10

    Unanfechtbarkeit der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 26.04.2011, Az.: 2 BvR 597/11), Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 10.02.2012, Az.: V ZR 8/10) und Bundessozialgericht (vgl. Beschluss vom 01.08.2007, Az.: B 13 R 7/07 C) teilen diese Meinung genauso wie das Bayer. Landessozialgericht (vgl. Beschlüsse vom 31.10.2013, Az.: L 15 SF 320/13 RG, und vom 15.11.2013, Az.: L 1 SF 318/13 RG).
  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 26.04.2011, Az.: 2 BvR 597/11), Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 10.02.2012, Az.: V ZR 8/10) und Bundessozialgericht (vgl. Beschluss vom 01.08.2007, Az.: B 13 R 7/07 C) teilen diese Meinung genauso wie das Bayer. Landessozialgericht (vgl. Beschlüsse vom 31.10.2013, Az.: L 15 SF 320/13 RG, und vom 15.11.2013, Az.: L 1 SF 318/13 RG).
  • VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 111-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach zweiter Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    So hat beispielsweise der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.10.2010, Az.: Vf. 111-VI-09, Folgendes ausgeführt:.
  • BSG, 05.03.2008 - B 2 U 353/07 B

    Kostenprivilegierung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Beitragsstreitigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    Dass derartige beitragsrechtliche Verfahren der Regelung des § 197 a SGG, nicht der des § 183 SGG, unterfallen, hat das Bundessozialgericht ausdrücklich im Beschluss vom 05.03.2008, Az.: B 2 U 353/07 B, wie folgt bestätigt:.
  • BSG, 01.08.2007 - B 13 R 7/07 C

    Weitere Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 26.04.2011, Az.: 2 BvR 597/11), Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 10.02.2012, Az.: V ZR 8/10) und Bundessozialgericht (vgl. Beschluss vom 01.08.2007, Az.: B 13 R 7/07 C) teilen diese Meinung genauso wie das Bayer. Landessozialgericht (vgl. Beschlüsse vom 31.10.2013, Az.: L 15 SF 320/13 RG, und vom 15.11.2013, Az.: L 1 SF 318/13 RG).
  • LSG Bayern, 07.08.2014 - L 15 SF 146/14

    Endgültige Entscheidung des Gerichts bei Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    Mit Beschluss vom 03.11.2014, Az.: L 15 SF 221/14 RG, verwarf der Senat eine Anhörungsrüge der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Senats vom 07.08.2014, Az.: L 15 SF 146/14 E, als unzulässig.
  • BSG, 23.11.2006 - B 2 U 258/06 B
    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    Mit der im Jahre 2005 erhobenen Klage, die zu der vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerde führte, verfolgte der Kläger gegenüber der Beklagten keine Rechte als Versicherter auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl BSG Beschluss vom 14. Juli 2006 - B 2 U 98/06 B-), sondern wandte sich gegen die Erhebung von Beiträgen durch die Beklagte von ihm als Unternehmer (BSG Beschluss vom 3. Januar 2006 - B 2 U 367/05 B - sowie Beschluss vom 23. November 2006 - B 2 U 258/06 B - Köhler, Das Kostenprivileg des § 183 SGG im Falle eines unfallversicherten Unternehmers, Die Sozialgerichtsbarkeit 2008, 76, 79).".
  • BSG, 03.01.2006 - B 2 U 367/05 B

    Anforderungen an die Darlegung der Begründung des Zulassungsgrundes der

    Auszug aus LSG Bayern, 12.01.2015 - L 15 SF 319/14
    Mit der im Jahre 2005 erhobenen Klage, die zu der vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerde führte, verfolgte der Kläger gegenüber der Beklagten keine Rechte als Versicherter auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl BSG Beschluss vom 14. Juli 2006 - B 2 U 98/06 B-), sondern wandte sich gegen die Erhebung von Beiträgen durch die Beklagte von ihm als Unternehmer (BSG Beschluss vom 3. Januar 2006 - B 2 U 367/05 B - sowie Beschluss vom 23. November 2006 - B 2 U 258/06 B - Köhler, Das Kostenprivileg des § 183 SGG im Falle eines unfallversicherten Unternehmers, Die Sozialgerichtsbarkeit 2008, 76, 79).".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 7 AS 184/15
    Die vom Kläger mit am 12. Februar 2015 eingegangenen Schreiben mit der Begründung einer fehlenden Überprüfung durch einen anderen Senat und einer unstatthaften Verweisung auf eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen den am 22. November 2014 zugestellten Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 19. November 2014 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 1087/14 RG, mit dem die Anhörungsrüge als unzulässig verworfen worden ist gegen ein Urteil des LSG vom 28. August 2014 zum Aktenzeichen L 7 AS 309/14, ist bereits deshalb unzulässig, weil gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge gemäß § 178 a Abs. 4 Satz 1 SGG als unzulässig verworfen worden ist, keine weitere Gehörsrüge, sondern lediglich die Verfassungsbeschwerde offen steht (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 - NJW-RR 2011, 430; Bundessozialgericht, Beschluss vom 01.08.2007 - B 13 R 7/07 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 7, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.2011 - 2 BvR 597/11 - juris; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 12.01.2015 - L 15 SF 319/14 RG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 7 AS 185/15
    Die vom Kläger mit am 12. Februar 2015 eingegangenen Schreiben mit der Begründung einer fehlenden Überprüfung durch einen anderen Senat und einer unstatthaften Verweisung auf eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen den am 22. November 2014 zugestellten Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 19. November 2014 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 1088/14 RG, mit dem die Anhörungsrüge als unzulässig verworfen worden ist gegen ein Urteil des LSG vom 28. August 2014 zum Aktenzeichen L 7 AS 586/14, ist bereits deshalb unzulässig, weil gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge gemäß § 178 a Abs. 4 Satz 1 SGG als unzulässig verworfen worden ist, keine weitere Gehörsrüge, sondern lediglich die Verfassungsbeschwerde offen steht (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 - NJW-RR 2011, 430; Bundessozialgericht, Beschluss vom 01.08.2007 - B 13 R 7/07 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 7, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.2011 - 2 BvR 597/11 - juris; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 12.01.2015 - L 15 SF 319/14 RG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 7 AS 187/15
    Die von den Klägern mit am 12. Februar 2015 eingegangenen Schreiben mit der Begründung einer fehlenden Überprüfung durch einen anderen Senat, einer unstatthaften Verweisung auf eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, einer fehlenden Entscheidung zur Prozessfähigkeit der Klägerin zu 1., fehlerhaften Angaben zu Rechtsmitteln und einem unzulässigen Anwaltszwang erhobene Anhörungsrüge nach § 178a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gegen den am 22. November 2014 zugestellten Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) vom 19. November 2014 im Verfahren zum Aktenzeichen L 7 AS 1120/14 RG, mit dem die Anhörungsrüge als unzulässig verworfen worden ist gegen ein Urteil des LSG vom 23. September 2014 zum Aktenzeichen L 7 AS 361/14, ist bereits deshalb unzulässig, weil gegen einen Beschluss, mit dem eine Anhörungsrüge gemäß § 178 a Abs. 4 Satz 1 SGG als unzulässig verworfen worden ist, keine weitere Gehörsrüge, sondern lediglich die Verfassungsbeschwerde offen steht (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 19.10.2010 - Vf. 111-VI-09 - NJW-RR 2011, 430; Bundessozialgericht, Beschluss vom 01.08.2007 - B 13 R 7/07 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 7, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.2011 - 2 BvR 597/11 - juris; Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 12.01.2015 - L 15 SF 319/14 RG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht